Der Rechnungshof des Landes hat in einem ernsthaften Schritt betont, dass die mit Shasta verbundenen Unternehmen an die neue Anweisung, die vom Ministerrat genehmigt wurde, gebunden sein müssen. Diese Anweisung wird als gesetzliche Verpflichtung für die Managementernennungen betrachtet.
Deutliche Botschaft des Rechnungshofs
In einem Schreiben, das von der Abteilung für Wirtschaft und Investitionen der Sozialversicherungsorganisation an Shasta übermittelt wurde, wird klargestellt, dass alle Ernennungen mit dem Beschluss vom 2. Oktober 1404 übereinstimmen müssen. Dabei hat der Rechnungshof gewarnt, dass im Falle der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung die Verantwortung auf die Aussteller und Genehmiger der Ernennungsurkunden übergeht, und diese Personen mit einer Dienstenthebung von zwei Jahren konfrontiert werden.
Es scheint, dass dieser Schritt den ernsthaften Willen der Aufsichtsbehörden zeigt, Missbrauch und Unordnung bei den Managementernennungen zu verhindern. Nun bleibt abzuwarten, ob Shasta auf diese Warnungen reagieren kann oder ob es erneut in eine Falle der Gleichgültigkeit geraten wird.