Der Rechnungshof des Landes hat bekannt gegeben, dass aufgrund der Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei der Qualifikationsprüfung von 1941 Managementposten in den Tochter- und verbundenen Unternehmen des Ministeriums für Zusammenarbeit, Arbeit und soziale Wohlfahrt die Überprüfung und Anpassung neuer Ernennungen an die gesetzlichen Vorschriften auf der Tagesordnung steht. Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen der Umsetzung der vom Ministerrat verabschiedeten Richtlinie zur Qualifikationsprüfung von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern.
Nichteinhaltung des gesetzlichen Verfahrens
Trotz wiederholter Nachverfolgungen und Warnungen des Rechnungshofs wurde das gesetzliche Verfahren zur Qualifikationsprüfung für 1941 Managementposten von insgesamt 1984 Posten in den Unternehmen dieses Ministeriums nicht durchgeführt. Dies zeigt die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei den Ernennungen, was ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Folgen der Nichterfüllung gesetzlicher Pflichten
Der Rechnungshof hat gewarnt, dass im Falle der Weigerung, die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen, die Akte der Täter zur Untersuchung und Verhängung gesetzlicher Strafen an die Staatsanwaltschaft des Rechnungshofs weitergeleitet wird. Diese Maßnahme zeigt die ernsthafte Entschlossenheit des Rechnungshofs, die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften bei Managementernennungen sicherzustellen.