Die Veröffentlichung der Änderungsanzeige der privaten Aktiengesellschaft „Kimia Pars Khavarmianeh“ hat ernsthafte Fragen zur Art und Weise der Registrierung der Position von Mohammad Zain al-Abidin in diesem Unternehmen aufgeworfen. Sollte sich die Richtigkeit der vorgebrachten Informationen über den Registrierungsprozess bestätigen, erfordert dies eine sofortige Untersuchung durch Aufsichtsbehörden und die Arbeitsweise des Unternehmensregisters in Bushehr.
Unklarheit bei der Registrierung der Geschäftsführerposition
Laut dem veröffentlichten Dokument wurde in der offiziellen Änderungsanzeige des Unternehmens Mohammad Zain al-Abidin mit der nationalen Nummer 0499190721 als Vertreter der Saman Cultural Investors Company als „Geschäftsführer“ der Kimia Pars Khavarmianeh Company bis zum 14.11.1405 vorgestellt und registriert. Informationen, die Fidus erreicht haben, zeigen jedoch, dass die Resolution und das Protokoll, die die Grundlage für Zain al-Abidins Anwesenheit in diesem Unternehmen bildeten, sich auf seine Ernennung als „Interimsleiter“ und nicht als Geschäftsführer bezogen. Basierend auf den vorhandenen Dokumenten hat Zain al-Abidin mit Unterstützung dieses Protokolls den Prozess der Registrierung als Geschäftsführer beim Unternehmensregister in Bushehr durchgeführt, obwohl die Resolution des Vorstands nur seine Ernennung als Interimsleiter bis zur Ernennung eines neuen Geschäftsführers vorsah.

Vorwurf der Bestechung und Reaktionen
Informierte Quellen haben enthüllt, dass nach dem Protest der Vorstandsmitglieder der Kimia Pars Khavarmianeh Company Zain al-Abidin behauptet hat, dieser Fehler sei seitens des Registeramts Bushehr aufgetreten.
Dennoch wird berichtet, dass gemäß den Informationen, die den Vorstand erreicht haben, Zain al-Abidin für diesen Verstoß 40 Millionen Toman an die Leiter des Registeramts Bushehr gezahlt hat, um den Vorstand vor vollendete Tatsachen zu stellen und sie zur Ausstellung eines Geschäftsführerbeschlusses für ihn zu zwingen. Währenddessen wird berichtet, dass der Vorstandsgespräche mit einigen anderen Kandidaten geführt wurden.
Die Hauptfrage ist nun, auf welcher Grundlage das Registeramt Bushehr die Position des Geschäftsführers registriert hat und warum trotz dieser Unklarheiten bisher keine klare Erklärung darüber abgegeben wurde, wie der Titel „Interimsleiter“ in „Geschäftsführer“ umgewandelt wurde?